Sozialberatungsstelle

Unser Sozialberatungsstelle ist krankheitsbedingt aktuell nicht besetzt!
Bitte wenden Sie sich bis 07.05.2026 an:

Caritas Folsterhöhe   Vogelsborn 2, 66117 Saarbrücken 0681 3799590
ZAM Alte Lebacher Str. 14, 66113 Saarbrücken 0681 76 15 60
Wir bitten um Ihr Verständnis: Termine müssen am Telefon vereinbart werden.

Komplizierte Verträge und Abläufe bei Behörden stellen für Viele eine große Hürde im Alltag dar. Unsere Sozialberatung ist eine Anlaufstelle für verschiedene Fragestellungen. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Institutionen, um eine entlastende Lebenssituation für Sie herzustellen. Dazu gehört Hilfe beim Ausfüllen und Verstehen von Verträgen rund um die Themen Wohngeld, Kindergeld, GEZ, Schule, Pflege, Krankenkasse und Arbeitslosengeld. Ebenso helfen wir bei der Formulierung von Schreiben oder der telefonischen Kommunikation mit dem Jobcenter und dem Regionalverband.

Telefonische Beratung und Termine vor Ort sind erst wieder ab Juni 2026 möglich.

Einige Fragen lassen sich einfach am Telefon beantworten, andere benötigen ein persönliches Gespräch vor Ort. Wir bieten unsere kostenlose Beratung sowohl telefonisch als auch in unserer Sozialberatungsstelle an. Cornelia Armborst-Winterhagen unterstützt in deutscher und englischer Sprache. Gerne nehmen wir für arabisch sprechende Alt-Saarbrücker*innen unsere Übersetzerin Kheira Hashemi hinzu. Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Termin!

Cornelia Armborst-Winterhagen
Telefon: 0681 / 59 53 99 12
E-Mail: c.armborst-winterhagen@paritaet-gwa.de

Aktuelle Informationen zu Leistungen ab 2026

Die monatlichen Regelbedarfe ab 1. Januar 2026 betragen:

Alleinstehende /Alleinerziehende: 563€
Paare je Partner: 506 €
über 18 Jahre: 451 €
Jugendliche 14 – 17 Jahren: 471 €
Kinder von 6 – 13 Jahren: 390 €
Kinder von 0 – 5 Jahren: 357 €

Der Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € erhöht.

Wichtige Informationen:

  • Zusätzliche Leistungen: Neben dem Regelsatz werden angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.
  • Mehrbedarf: In bestimmten Fällen (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung) gibt es Mehrbedarfe.
  • Anpassung: Obwohl die Regelsätze nicht erhöht werden, erfolgt die Anpassung jährlich an die Preis- und Lohnentwicklung.
  • Diese Regelungen gelten bundesweit und somit auch im Saarland.
  • Reformen: Es ist geplant, das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 in „Grundsicherungsgeld“ umzubenennen und zu reformieren.

Hier finden Sie aktuelle Informationen des Regionalverbandes zur Grundsicherung.

Erhöhte Leistungen  für den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) für ALG II-Bezieher und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag – könnten Sie für Ihre Kinder höhere Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Für Kinder bis 18. Jahren gilt:

130,00 € für Schulbedarf – Auszahlung im August
65,00 € für Schulbedarf – Auszahlung im Februar
für das kostenlose Mittagessen muss keine Eigenbeteiligung mehr geleistet werden
der Eigenanteil für die Fahrtkosten entfällt
15,00 € für monatliche Beiträge für sportliche oder musische Kursgebühren

Für diese Bedarfe muss kein Antrag gestellt werden. Lernförderung wird nicht nur bei der Gefährdung der Versetzung gewährt, sondern kann auch für einzelne Fächer beantragt werden, wenn eine Befürwortung durch den Fachlehrer vorliegt. Klassenausflüge und Klassenfahrten, sowie weitere Ausflüge beantragen Sie auch weiterhin mit dem BuT-Antrag und den entsprechenden Unterlagen.

Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind.
Diese Erhöhung um 4 Euro gegenüber 2025 (255 Euro) gilt einheitlich für jedes Kind. Das Geld wird von der Familienkasse automatisch angepasst und ausgezahlt; ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.

Richtwerte für die Bruttokaltmiete im Regionalverband Saarbrücken (ab 01.06.2025):

1 Person (50 m²): ca. 484,89 € (Region A: Saarbrücken, Riegelsberg etc.) bis 465,93 € (Region B).

2 Personen (65 m²): ca. 565,16 € (Region A) bis 534,29 € (Region B).

3 Personen (80 m²): ca. 674,12 € (Region A) bis 649,44 € (Region B).